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Wittek

Ausgabe 13. März 2012

 

Die Menschenrechtsverletzungen von heute

 sind die Massaker von morgen.

 

Alles was das Böse benötigt, um zu triumphieren,

 ist das Schweigen der Mehrheit.

 

Kofi Annan

 

Herzlich Willkommen auf meiner Homepage

 

 

Es erwartet Sie ein einzigartiger, bislang noch vor der Öffentlichkeit verborgen gebliebener Filz deutscher und europäischer Menschenrechtsverletzungen.

 

Schlimmer geht es nicht - Prozessbetrug durch die Bundesregierung, Rechtsbeugung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, fragwürdige Methoden der Verantwortlichen, um mich mundtot zu machen.

 

Meine neuesten Aktivitäten, mich gegen die Betrügereien zu wehren, und die antidemokratischsten Mittel, um mich zu klein zu kriegen, finden Sie unter dem gleichnamigen Button.

 

Die Manipulationen stellen die Funktion des Gerichtshofes und damit unser in der Europäischen Menschenrechtskonvention verbrieftes Recht auf ein faires Verfahren infrage. Das Bemühen der deutschen Politikerkaste, des Gerichtshofes und des Europarates die Betrügereien zu vertuschen, offenbart ihr wirkliches Denken über Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Demokratie.

 

Trotz dass ich 63 Jahre alt, schwerbehindert und dauerkrank bin, versuche ich mich weiter zu wehren.

 

Helfen Sie mir bitte dabei, dass die Betrügereien an die Öffentlichkeit gelangen, damit zukünftig Europas Bürgern ihr Recht vor dem EGMR garantiert ist.

 

Harro Wittek

 

 

Textfeld: Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR)
vom 12.12.2002 - 37290/97 (Wittek ./. Deutschland)

Kungelte die deutsche Bundesregierung mit dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte?

Die Bundesregierung entstellte die von meiner Ehefrau und mir beim EGMR eingereichte Beschwerde zu ihren Gunsten

Der EGMR verfälschte den der Beschwerde zugrunde liegenden Sachverhalt zu unserem Nachteil

Anschließend entschieden die EGMR-Richter auf der Grundlage der manipulierten Beschwerde und des verfälschten Sachverhaltes gegen uns

Heute schweigen die Verantwortlichen zu den Machenschaften und versuchen mich mundtot zu machen 

Der an der Entscheidung beteiligte deutsche Richter Georg Ress drohte mir wegen der Veröffentlichung seiner Untaten sogar mit einer Strafanzeige





Decision by the European Court of Human Rights (ECHR) 
from 12.12.2002 - 37290/97 (Wittek./.Germany) 

Is the German Federal Government
in collusion with the European Court of Human Rights?

Click here for a short introduction
Textfeld: Die Reaktionen der Verantwortlichen auf meine Betrugsvorwürfe
Textfeld: Wie die Bundesregierung und der EGMR die Gerichtsentscheidung manipulierten

Die Details

Textfeld: Der zu Grunde liegende Sachverhalt im Überblick
Textfeld: Veröffentlichungen zum Thema
Textfeld: Weiterführende Informationen

Kungelte die deutsche Bundesregierung mit dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte?

 

 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg hatte darüber zu entscheiden, ob die deutschen Gerichte die Rückübertragung des meiner Ehefrau und mir gehörenden Einfamilienhauses nach der Wiedervereinigung rechtmäßig versagt hatten. Das in Leipzig gelegene Haus hatten wir vor unserer ständigen Ausreise aus der DDR auf Druck staatlicher Stellen veräußern müssen.

 

Mehr dazu, wie es zu der Beschwerde gekommen ist, erfahren Sie unter:

 

Der zu Grunde liegende Sachverhalt“.

 

***

Als wir die Beschwerde beim Gerichtshof einreichten, konnten wir uns in unseren kühnsten Träumen nicht vorstellen, dass die deutsche Bundesregierung und der Gerichtshof – gemeinsam(?) – mit rechtswidrigen Mitteln vorgehen werden, um die Entscheidung der deutschen Gerichte zu rechtfertigen, nur damit der Bundesrepublik keine Verletzung der Menschenrechtskonvention angelastet werden kann. Das Unfassbare sollte Wirklichkeit werden. Die gegen uns getroffene Entscheidung des EGMR ist – mit Hilfe der Bundesregierung(?) – ein Akt der Willkür und nicht das Ergebnis einer an der europäischen Menschenrechtskonvention orientierten Rechtsprechung.

 

Die von Bundesregierung und Gerichtshof angewandten Praktiken sind unglaublich und mit Recht unvereinbar. Hier eine Auswahl:

 

-      Der Gerichtshof hat nicht über unsere Beschwerde entschieden, sondern über eine von der Bundesregierung manipulierte Version unserer Beschwerde.

 

Die Bundesregierung hatte unsere Beschwerde verdreht, da sie nicht in ihr Verteidigungskonzept passte, und diese verdrehte Fassung dem Gerichtshof in ihren Stellungnahmen zukommen lassen.

 

Am Menschenrechtsgerichtshof setzte sich die Willkür fort. Der Gerichtshof verwendete die von der Bundesregierung manipulierte Fassung unserer Beschwerde für seine Entscheidung. So steht in der Entscheidung unter „Unser Vorbringen“ nicht unser Beschwerdeanliegen, sondern das von der Regierung verstümmelte. Aufbauend auf die verfälschte Fassung unserer Beschwerde entschied der Gerichtshof dann auch gegen uns. Damit entzog sich der EGMR einer Auseinandersetzung mit unserem tatsächlichen Beschwerdevorbringen.

 

Der Gerichtshof hat offenbar bewusst die von der Bundesregierung entstellte Version übernommen, denn er ignorierte unseren Widerspruch gegen die von der Bundesregierung verzerrte Darstellung unserer Beschwerde. Außerdem war für ihn unschwer erkennbar, dass die von der Bundesregierung zugearbeiteten Passagen nicht zu unserem übrigen Beschwerdeanliegen passten.

 

-      Unter Verwendung rechtswidriger Mittel, wie eines Schwarzkurses und eines willkürlich angenommenen Wertes für das Haus, stellte der Gerichtshof fest, dass wir nicht „unverhältnismäßig belastet worden sind“.

 

Der EGMR rechnete den Hauserlös, den wir nach unserer Ausreise in D-Mark erhalten hatten, mit einem Schwarzkurs in M/DDR um. Diesen Schwarzkurs hatte ihm die Bundesregierung als amtlichen Umrechnungskurs mitgeteilt. Danach stellte der EGMR den ermittelten M/DDR-Erlös einem willkürlich von ihm gewählten Wert des Hauses gegenüber, der weniger als die Hälfte des tatsächlichen amtlichen Schätzpreises betrug.

 

-      Der EGMR rechtfertigte die in unserem Fall ergangenen deutschen Gerichtsurteile in fragwürdiger Weise mit „außergewöhnlichen Umständen im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung“.

 

Die Berufung auf derartige „außergewöhnliche Umstände“ ist insofern dubios, als der an unserer Entscheidung beteiligte deutsche Richter Georg Ress im Anhang zu einer später von ihm mitgetroffenen Entscheidung die Berufung auf derartige „außergewöhnliche Umstände“ verurteilt und zudem erklärt, dass sich nach seiner Erkenntnis der Gerichtshof noch nie auf „außergewöhnliche Umstände“ zu Lasten der Beschwerdeführer berufen habe.

 

Ress erwähnt nicht, dass er zuvor in unserem und wenigstens zwei weiteren Fällen daran beteiligt war, die Beschwerden gestützt auf wiedervereinigungsbedingte „außergewöhnliche Umstände“ abzulehnen.

 

-      Der Gerichtshof unterstellt meiner Ehefrau und mir in der Entscheidung, dass wir den D-Mark Betrag, den wir für das Haus erhalten haben, auf ein Schweizer Bankkonto überwiesen bekommen haben. Wir hatten nie ein Bankkonto in der Schweiz.

 

-      Der EGMR unterschlägt im Tatbestand, dass wir unsere Beschwerde darauf stützten, dass wir nicht nur am 26. Okt. 1989, sondern auch noch am 05. Dez. 1989 durch die staatlichen Stellen der DDR zur Veräußerung des Hauses genötigt wurden. Damit war für den Gerichtshof der Weg frei zu behaupten, dass wir das Haus zu einem Zeitpunkt (08. Dez. 1989) veräußert haben, „an dem die Bürger ihr Land frei verlassen konnten“.

 

Tatsache ist vielmehr, dass im Dezember 1989 die Ausreise gesetzlich nicht geregelt war, und dass deswegen der Zwang zur Hausveräußerung nicht ausgeschlossen war.  Zudem war das ungesetzliche Verlassen der DDR auch zu diesem Zeitpunkt noch ein Straftatbestand.

 

Den an den Menschenrechtsgerichtshof weitergeleiteten wahrheitswidrigen Vortrag (Manipulation unserer Beschwerde, Deklaration eines Schwarzkurses als amtlichen Umrechnungskurs) verfasste im Auftrag der Bundesregierung Ministerialrat Klaus Stoltenberg aus dem Bundesjustizministerium. Stoltenberg, der in schäbigster Weise das europäische Menschenrechtsschutzsystem missbraucht hat, arbeitete danach bei amnesty international! Die politische Verantwortung für die Falschaussagen tragen die damalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD).

 

Was trieb Stoltenberg um, den Sachverhalt zu verfälschen; hat er kein schlechtes Gewissen und kein Rechtsbewusstsein? Handelte Stoltenberg aus eigenem Antrieb, oder gab es Ideengeber und Strippenzieher ein paar Etagen höher? War es ein einmaliger Vorgang, dass das Bundesjustizministerium dem EGMR die von ihm gewünschten Verfälschungen des Sachverhaltes und der Rechtsauffassung vorgab, oder ist dies eine permanente unrühmliche Kooperation?

 

Am EGMR steht nicht ein Einzelner, sondern ein Kollegium von sieben Richtern aus sieben Ländern hinter der Entscheidung. Ich frage mich, wie unter diesen Umständen die Manipulation der Entscheidung vonstatten ging. Waren sich alle Richter einig, den wahrheitswidrigen Vortrag der Bundesregierung als Grundlage des Urteils zu nehmen? Wurde die Entscheidung nicht von den Richtern, sondern von Beamten des Gerichtshofes erstellt und den Richtern nur untergeschoben?  Was bewegt einen EGMR-Richter, mit falschen Zahlen gegen Menschen zu entscheiden? Hat die Bundesregierung für den zu ihren Gunsten ausgefallenen Spruch gelöhnt? In wie viel Fällen wurden EGMR-Entscheidungen willkürlich zu Gunsten des deutschen Staates entschieden? Sind diese rechtswidrigen Praktiken heute noch üblich?

 

Spielt dieser Gerichtshof den Völkern Europas nur den Schutz der Menschenrechte vor?

 

Da sich die EGMR-Richter in weiteren Entscheidungen auf unsere verfälschte Entscheidung berufen, wird mittlerweile das gesamte Europarecht verstümmelt.

 

Schamlos verbreitet der EGMR das unsere Ehre verletzende, auf einem unrichtigen Sachverhalt aufbauende Rechtsgeschäft auf seiner HUDOC-Datenbank im Internet. Wenn ich bei der Einreichung der Beschwerde gewusst hätte, dass der Gerichtshof den Sachverhalt in meiner Ehefrau und mich diskriminierenden Weise falsch und unvollständig darstellt, hätte ich mein Einverständnis zur Veröffentlichung meines vollständigen Namens nicht gegeben.

 

Unter zwei Aspekten ist das Ganze für mich besonders erschreckend:

 

Im Einigungsvertrag versprachen die beiden deutschen Regierungen den von „Offenen Vermögensfragen“ Betroffenen Rechtssicherheit und Rechtseindeutigkeit. Tatsächlich entwickelte sich nach der Wiedervereinigung eine unklare und teilweise widersprüchliche Rechtslage. Als die Bundesregierung ihrem selbst geschaffenen Durcheinander selbst nicht mehr Herr wurde, bzw. es nicht offensichtlich werden lassen wollte, griff sie zu dem verwerflichen Mittel der Falschaussagen – und verletzte dabei den Einigungsvertrag.

 

Jahrhundertelang sehnten sich die Menschen nach Grundfreiheiten und Menschenrechten. Seit den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts schrieb die Europäische Menschenrechtskonvention diese Rechte und Freiheiten fest. Die Völker Europas gaben sich einen Gerichtshof zur Überwachung der Einhaltung der Menschenrechtskonvention. In Wirklichkeit aber ist dieses Gericht von Richtern durchsetzt, die willkürlich zu Gunsten des beschwerten Staates entscheiden.

 

Die Historie und die Hintergründe der Manipulationen finden Sie unter:

 

Wie die Bundesregierung und der EGMR die Gerichtsentscheidung manipulierten“.

 

***

Je schlimmer die Tat, umso größer ist das Interesse der Verantwortlichen sie zu verbergen. Deutsche Politiker, der Gerichtshof und der Europarat setzen alles daran mich – mit zum Teil antidemokratischen Mitteln – mundtot zu machen, damit die Machenschaften vor der Öffentlichkeit verborgen bleiben.

 

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat meinen Vorwurf des Falschvortrages zuerst bestritten, jetzt schweigt sie. Obwohl ihr meine Beschwerde wegen des wahrheitswidrigen Vortrages ihrer Regierung vor dem EGMR bereits vorlag, lobte sie im April 2008 vor der Parlamentarischen Versammlung des Europarates wortstark das europäische Menschenrechtsschutzsystem. Zwiespältiger kann man sich nicht verhalten.

 

Auch die Bundesjustizministerinnen Brigitte Zypries (SPD) und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und ihre Mitarbeiter Almut Wittling-Vogel und Klaus Behrens bestritten zuerst meine Vorwürfe. Einer Darlegung der Gegenargumente und damit einer Aufklärung der Vorwürfe sind sie trotz meiner achtmaligen Aufforderung bis heute nicht nachgekommen. Dem Bürger gaukelt das Ministerium in seinem Internetauftritt vor, dass seine Aufgabe die „Sicherung und Fortentwicklung unseres Rechtsstaates“ wäre; in Wirklichkeit nimmt es dem Bürger mit Falschaussagen für den Menschenrechtsgerichtshof, die u. U. den Straftatbestand des Prozessbetruges erfüllen, seine Rechte.

 

Bundespräsident i. R. Horst Köhler, der auf seiner Internetseite Hilfe bei Problemen mit Bundesbehörden versprach, teilte mir mit, dass ihm die Verfassung(!) verbiete einzuschreiten, wenn die Bundesregierung vor dem Menschenrechtsgerichtshof wahrheitswidrig vortrage. Die Veröffentlichung des von mir mit ihm geführten Schriftverkehrs auf meiner Homepage legte er als Agitation aus. Wenige Wochen nachdem ich Köhler um Hilfe bat, gegen die Falschaussagen vorzugehen, zeichnete er den an der Entscheidung beteiligten deutschen Richter Ress mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik aus.

 

An Ex-Bundespräsident Christian Wulff schrieb ich, als er noch CDU-Vorstandsmitglied war. Ich appellierte an seine christliche Gesinnung und bat um Hilfe, dass er im CDU-Vorstand die Bundeskanzlerin und Vorsitzende Merkel bewege, dem Falschvortrag nachzugehen. Auf die Antwort warte ich noch heute. Verantwortung für unsere Demokratie zu zeigen gehört auch zu Deutschland.

Ich schrieb auch noch einmal an Wulff, als er dann Bundespräsident war. Trotz Erinnerung erhielt ich auch darauf keine Antwort.

 

Auch der deutsche Bundestag und seine Mitglieder, eigentlich die Vertreter des Volkes, decken die Manipulationen der Bundesregierung - und dies leider sehr aktiv.

 

Im Februar 2011 rügten meine Ehefrau und ich in einer Petition an den deutschen Bundestag das Verhalten des Bundesjustizministeriums vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und verlangten Aufklärung und Entschädigung. Im Januar 2012 erhielten wir die dubiose Antwort, dass das Plenum auf Vorschlag des Petitionsausschusses beschlossen hat, das Petitionsverfahren abzuschließen,  da mit  Petitionen  gerichtliche Entscheidungen nicht überprüft, abgeändert oder aufgehoben werden können. Das hatten wir gar nicht verlangt. Der Petitionsausschuss hat damit unser Petitionsanliegen so entstellt, dass das Plenum die Einstellung des Petitionsverfahrens beschließen musste.

 

Auch auf einen Offenen Brief im Jahre 2010 schwiegen die Mitglieder des Präsidiums, die Fraktionsvorsitzenden und die Mitglieder des Menschenrechtsausschusses des deutschen Bundestages. Dreimal habe ich die 30 Angeordneten angeschrieben. Keiner hat sich von den rechtswidrigen Machenschaften distanziert.

 

Der Offene Brief war nicht das erste Mal, dass ich mich an Bundestagsabgeordnete gewandt hatte. Auch vordem wurden meine schriftlichen Anfragen nicht beantwortet und in den Antwortschreiben wurde gelogen, wurden Ausflüchte gesucht oder wurden meine Vorwürfe ohne Gegenbebeweise bestritten. Mein Versuch, auf dem Internetportal abgeordnetenwatch.de das Schweigen zu durchbrechen, blieb ebenfalls erfolglos.

 

 

 

 

Textfeld: Meine Demonstrationen gegen die Verschleppung des Prozessbetruges

Links zu meinen neuesten Aktivitäten, mich gegen

die Betrügereien

zu wehren, und zu den antidemokratischsten Methoden, um mich

klein zu kriegen.

 

Textfeld: Der frühere EGMR-Richter 
Georg Ress droht mir 
wegen der Verbreitung meiner Vorwürfe mit Strafanzeige
Textfeld: Bundestags-Petitionsausschuss manipulierte Petition 

Strafanzeige gegen Lammert, Steinke u.a.
Textfeld: SPD-Bundestagsabgeordnete Gabriele Lösekrug-Möller 

Nichts gegen die Betrügereien unternehmen, aber öffentlich verkünden, ihrer Meinung nach hätte ich Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik